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Mitglied Innung und FV Sachsen+Thüringen
QM-System DIN ISO 13485:2016

Gebrauchsanweisungen für:

individuelle Sonderanfertigungen

Orthesen, Prothesen, Leibbinden, Sitzschalen, Schutzmasken

individuelle Einlagen, Maß-Schuhe, diabetesadapt. Fußbettungen, Diabetiker-Schutzschuhe, Zurichtungen und Bettungen für Arbeitsschutzschuhe

Kompressionsstrümpfe, Bandagen, Orthesen, Gehhilfen, Inhalation, Pflegehilfsmittel, Stoma- und Inko-Versorgung, Hilfsmittel (Anziehen, Essen, Greifen, …)

Rollstühle (manuell/elektrisch), Treppensteiger, Schiebehilfen, Pflegebetten, Antidekubitussysteme, Wannenlifter, Liftsysteme, Transferhilfen, Toilettenhilfen, Sauerstoffgeräte, …

z.B. Video Venenerkrankung

Hilfsmittel sind u.a. Bandagen, Einlagen,  Körperersatzstücke, Rollstühle oder andere orthopädische Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör. Die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln ist in § 33 SGB V geregelt. Hilfsmittel werden in der Regel von Ärzten verordnet (budgetfrei) und die Kosten von Krankenkassen (ggf. nach Kostenvoranschläge) übernommen. Die Verordnung mit Diagnose muss bestimmte therapeutische Kriterien erfüllen, die verordneten Produkte sollten im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Voraussetzung ist außerdem eine Zulassung / Präqualifikation  des Hilfsmittelanbieters und entsprechende Verträge mit den Krankenkassen.

Videos und Webseiten für weitere Infos: