Info-Portal
Gebrauchsanweisungen für:
individuelle Sonderanfertigungen
Orthesen, Prothesen, Leibbinden, Sitzschalen, Schutzmasken
individuelle Einlagen, Maß-Schuhe, diabetesadapt. Fußbettungen, Diabetiker-Schutzschuhe, Zurichtungen und Bettungen für Arbeitsschutzschuhe
Kompressionsstrümpfe, Bandagen, Orthesen, Gehhilfen, Inhalation, Pflegehilfsmittel, Stoma- und Inko-Versorgung, Hilfsmittel (Anziehen, Essen, Greifen, …)
Rollstühle (manuell/elektrisch), Treppensteiger, Schiebehilfen, Pflegebetten, Antidekubitussysteme, Wannenlifter, Liftsysteme, Transferhilfen, Toilettenhilfen, Sauerstoffgeräte, …
z.B. Video Venenerkrankung
Hilfsmittel sind u.a. Bandagen, Einlagen, Körperersatzstücke, Rollstühle oder andere orthopädische Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör. Die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln ist in § 33 SGB V geregelt. Hilfsmittel werden in der Regel von Ärzten verordnet (budgetfrei) und die Kosten von Krankenkassen (ggf. nach Kostenvoranschläge) übernommen. Die Verordnung mit Diagnose muss bestimmte therapeutische Kriterien erfüllen, die verordneten Produkte sollten im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Voraussetzung ist außerdem eine Zulassung / Präqualifikation des Hilfsmittelanbieters und entsprechende Verträge mit den Krankenkassen.